SATZUNG
§1 Name
und Gründungstag:
Der Verein führt den
Namen "Skatclub Bubenstolz von 1998". Er wurde am 1. Juli 1998 gegründet
und ist seit dem 1. August Mitglied des Deutschen Skatverbandes e.V. (DSkV).
Zur Zeit hat der Verein 29
Mitglieder.
Zweck des Vereins ist die Pflege des
Skatspiels und der Geselligkeit. Mitglieder nehmen an den Verbands -
Landes- und Deutschen Meisterschaften teil. Die Klubmannschaften
beteiligen sich am Spielbetrieb des DSkV.
- §2 Der
Vorstand:
-
- 1. und 2. Vorsitzender
- Kassenwart
- Kassenprüfer
- Schlichterin
- Festausschuss
-
- Der Vorstand leitet die
Geschäfte des Skatvereins. Er bestimmt Zielsetzung und Planung des
Skatvereins.
- Er ist außerdem zuständig
für:
- Die
Ausrichtung von Wettkämpfen und Meisterschaften des Skatvereins.
- Die Organisation an
den Spielabenden, der Teilnahme an Wettkämpfen und
Meisterschaften.
- Die Erhebung, das
Kassieren und die Auszahlung der Preisgelder .
- Die Unterrichtung der
Mitglieder über die Vorgänge im Skatverein und bei Kenntnis neuer
Regeln betreffend des
DSKV .
- Die Beratung und
Beschlussfassung über gesonderte Angelegenheiten, die ihm von der
Mitgliederversammlung übertragen werden .
- Er führt die Wertung über
die Spielergebnisse für die Jahreswertung und gibt sie mindestens
1xwöchentlich durch Aushang an der Vereinstafel bekannt.
- Die Vorbereitung der
Mitgliederversammlung
- Der Vorstand muss die
Beschlüsse der Mitgliederversammlung ausführen.
- Der Vorstand kann nicht
für Verfehlungen haftbar gemacht werden, außer es wird grob
fahrlässiges Verhalten nachgewiesen.
- Der Vorstand trifft sich
alle 3 Monate am ersten Mittwoch um 18.00Uhr um Vereinsinterne -
Angelegenheiten zu besprechen.
- Der Vorstand wird von der
Hauptversammlung für 1 Jahre gewählt .
- Der Vorstand kann nach einem Jahr
durch einfache Handhebung bestätigt werden.
- So ist es am 09.01.2008 um
19.00 Uhr von den Mitgliedern neu beschlossen worden.
- §3
Mitgliedschaft:
-
Mitglied kann
jeder Skatspieler werden, sofern er durch die Unterzeichnung der
Beitrittserklärung die Satzung als verbindlich anerkennt und der
Vorstand dem Aufnahmegesuch zustimmt.
- Neumitglieder zahlen einmalig
10.00€ Aufnahmegebühr.
-
Über die Neuaufnahme
eines bereits ausgeschiedenen Mitgliedes entscheidet die
Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung.
-
Rechte:
-
Die
Mitglieder sind berechtigt,
-
an den
Spielabenden teilzunehmen,
-
an sonstigen
Veranstaltungen des Skatvereins teilzunehmen,
-
an der
Beschlussfassung mitzuwirken,
-
Anträge zur
Beschlussfassung einzubringen und
ihr satzungsgemäßes
Stimmrecht auszuüben.
-
Pflichten:
-
Die Mitglieder setzen sich für
die Ziele des Vereins ein. So nehmen sie an den Spielabenden möglichst
-
regelmäßig teil und besuchen
die Mitgliederversammlungen. Alle Maßnahmen, die zum
Zusammenhalt
des Vereins und der Mitglieder beitragen, sind grundsätzlich positiv
zu bewerten und vom Vorstand zu
unterstützen.
-
Die Mitglieder sind
verpflichtet, sich für die Ziele des Skatvereins
Skatclub Bubenstolz
einzusetzen, insbesondere an deren
Veranstaltungen, z.B. Preisskat, Städteturnier usw.
teilzunehmen und die Beschlüsse der Versammlungen zu befolgen.
-
Am Spieltag zahlt jedes Mitglied statt
3.00 € nur noch 2.00€ , dafür werden am Ende des Jahres keine
Spieltage mehr ausgezahlt.
-
Gastspieler
-
Gastspieler die an einem Skatabend
teilnehmen möchten, müssen am Spielabend 1.00€ bezahlen. Für verlorene
Spiele gilt die gleiche Regelung wie für den Vereinsspieler.
Gästen, die nur sporadisch
teilnehmen wollen, soll der Zutritt zum Spielabend nicht verweigert
werden, es sei denn, es stehen berechtigte Einwände
gegenüber und der Spielbetrieb würde übermäßig darunter leiden.
Diesen Spielern kann das Mitspielen nicht
gestattet werden, und sie werden aufgefordert, von den Spieltischen
Abstand zu halten.
Gastspieler, die
jedoch an den Spielabenden teilnehmen dürfen, nehmen nur an der
Gewinnverteilung am jeweiligen Spielabend teil, können aber keine
Ansprüche aus den verbleibenden Überschüssen am Jahresende geltend
machen.
-
§4 Die Hauptversammlung;
- Die Hauptversammlung wird Anfang
Januar jedes Jahres durchgeführt.
- Feste Bestandteile der
Hauptversammlung sind.
- Der Rechenschaftsbericht des
Vorstandes.
- Die Bekanntgabe des Klubmeisters.
- Der Kassenbericht des
Schatzmeisters.
- Die Kassenprüfer müssen in
zweijährigen Rhythmus von der Hauptversammlung gewählt werden.
- §7 Das
Rechnungsjahr:
- Das Rechnungsjahr beginnt am
1.Dezember und endet am 30. November.
-
§8 Jährliche Klubmeisterschaft:
- Ab 1. Dezember bis 30. November
wird über 52 Listen die Klubmeisterschaft ausgespielt. Wer Klubmeister
werden möchte, muss mindestens 35 Spieltage haben. Eine Sonderreglung
von 25 Spieltagen gibt es nur für Spieler die im Schichtdienst
arbeiten und für allein erziehende Mütter / Väter.
- An jedem ersten Mittwoch im Monat
spielen wie nach der Rangliste.
- §9
Preisskat:
- Wir spielen nach den Regeln des
DSkV.
- Ramsch : Der Spieler der die
wenigsten Spielpunkte hat bekommt ein Spiel gutgeschrieben.
- Der Spieler der den letzten Stich
bekommt, bekommt auch den Skat.
- Die maximale Spieldauer für eine
Serie von 48 Spielen beträgt 2 Stunden und 15 Minuten. Der Einsatz
beträgt 6,00 €. Der Betrag von 5€ je Mitspieler wird
als Preisgeld ausgeschüttet. 1€ je Mitspieler, dieser Betrag ist
an die Klubkasse abzuführen. Für verlorene Spiel 1 - 3 sind 50
Cent, ab dem 4. und 5. 1,00 € und für jedes weitere verlorene
Spiel 2.00 € zu zahlen. Die Einnahmen der verlorenen Spiele werden der
Klubkasse zugeführt.
-
- Spieler die einen
Preisgeld gewonnen haben und nicht mehr anwesend sind, dieser Gewinn
geht dann in die Vereinskasse.
- Sollte sich im Verlauf des Spieles
herausstellen, dass ein Spieler stark angetrunken ist und den
Spielbetrieb nachhaltig stört, wird er aus dem Spiel genommen.
- Der Einsatz wird
nicht erstattet.
- §10
Ordnungsmaßnahmen:
- Bei Vereinsschädigendem oder
sonstigen Fehlverhalten innerhalb der Gemeinschaft kann ein Mitglied
durch den Vorstand aus dem Skatclub ausgeschlossen werden. Gleiches
gilt für ein Mitglied, das seinen Jahresbeitrag bis zur
Jahreshauptversammlung nicht bezahlt hat. Dem Mitglied sind die
Vorwürfe schriftlich mitzuteilen. Gegen diese Entscheidung ist
Einspruch möglich. Über diesen Einspruch entscheidet die
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit in geheimer Wahl.
- Beiträge werden
nicht erstattet.
- §11 Änderung
der Satzung:
- Über eine Änderung der Satzung
entscheidet die Mitgliederversammlung mit
⅔
Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
- §12
Wirksamwerden:
- Die Original-Satzung wurde am
01.08.1998 beschlossen und ist am gleichen Tag wirksam geworden.
-
SPESENREGELUNG ( STAND 28.01.2009 )
|
Ligaspielbetrieb |
Startgeld |
Unkosten / Benzin |
|
Mannschaft |
50.00€ |
- |
| |
|
|
|
Meister der Meister |
26.00€ |
10.00€ |
|
Vorstandsturnier |
21.00€ |
10.00€ |
|
Damenpokal |
11.00€ |
10.00€ |
Im Auftrag aller
Mitglieder
Karl-Heinz Kulosa
|