SATZUNG

§1 Name und Gründungstag:
Der Verein führt den Namen "Skatclub Bubenstolz
von 1998". Er wurde am 1. Juli 1998 gegründet und ist seit dem 1. August
Mitglied des Deutschen Skatverbandes e.V. (DSkV).
Gründungsmitglieder sind
- Peter Barteit
- Michael Bley
- Wilhelm Hottendorf
- Karl- Heinz Kulosa
- Oliver Kulosa
- Stephan Kulosa
- Claudia Oncken
- Mario Wojewodka
Zur Zeit hat der Verein 30 Mitglieder.
Zweck des Vereins ist die Pflege des Skatspiels
und der Geselligkeit. Mitglieder nehmen an den Verbands - Landes- und
Deutschen Meisterschaften teil. Die Klubmannschaft beteiligt sich am
Spielbetrieb des DSkV.
§2 Der Vorstand:
Der Vorstand besteht aus
- dem 1. und 2. Vorsitzenden,
- dem Vertreter
- dem Kassenwart,
- die Kassierer,
- der
Schlichterin.
-
- Erweiterter Vorstand
-
- die Kassenprüfer,
- dem Festausschuss,
- dem Leiter der Öffentlichkeitsarbeit.
§2.a Der Vorstand:
Aufgaben:
- Der Vorstand leitet die Geschäfte
des Skatvereins. Er bestimmt Zielsetzung und Planung des Skatvereins.
- Er ist außerdem zuständig für:
- Die
Ausrichtung von Wettkämpfen und Meisterschaften des Skatvereins.
- Die Organisation an
den Spielabenden, der Teilnahme an Wettkämpfen und
Meisterschaften.
- Die Erhebung, das Kassieren und die
Auszahlung der Preisgelder .
- Die Unterrichtung der Mitglieder
über die Vorgänge im Skatverein und bei Kenntnis neuer Regeln
betreffend des DSKV .
- Die Beratung und Beschlussfassung
über gesonderte Angelegenheiten, die ihm von der Mitgliederversammlung
übertragen werden .
- Er führt die Wertung über die
Spielergebnisse für die Jahreswertung und gibt sie mindestens
1xwöchentlich durch Aushang an der Vereinstafel bekannt.
- Die Vorbereitung der
Mitgliederversammlung und / oder des erweiterten Vorstandes.
- Der Vorstand muss die Beschlüsse
der Mitgliederversammlung ausführen.
- Der Vorstand, dazu zählt auch der
erweiterte Vorstand, kann nicht für Verfehlungen haftbar gemacht
werden, außer es wird grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen.
- Der Vorstand trifft
sich alle 3 Monate am ersten Mittwoch um 18.00Uhr um Vereinsinterne -
Angelegenheiten zu besprechen.
- Der Vorstand wird von der Hauptversammlung
für 1 Jahre gewählt .
- Der Vorstand kann nach einem Jahr durch
einfache Handhebung bestätigt werden.
- So ist es am 09.01.2008 um 19.00 Uhr
von den Mitgliedern neu beschlossen worden.
- §3 Mitgliedschaft:
-
Mitglied kann jeder
Skatspieler werden, sofern er durch die Unterzeichnung der
Beitrittserklärung die Satzung als verbindlich anerkennt und der
Vorstand dem Aufnahmegesuch zustimmt. Über die Neuaufnahme eines
bereits ausgeschiedenen Mitgliedes entscheidet die
Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung.
-
Jedes Mitglied hat einen Beitrag
an den Skatclub zu zahlen. Die Höhe des Beitrags wird grundsätzlich
durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Er beträgt zur Zeit 57,00
€ (Vereinsbeitrag und DSkV) im Jahr und ist zur Hauptversammlung
fällig. Mitglieder, die noch in der schulischen Ausbildung stehen oder
eine Lehre bestreiten und somit über keine oder sehr geringe
Erwerbseinkünfte verfügen, sind nach Prüfung der Lage Beitragsfrei.
-
-
Rechte:
-
Die
Mitglieder sind berechtigt,
-
an den Spielabenden
teilzunehmen,
-
an sonstigen
Veranstaltungen des Skatvereins teilzunehmen,
-
an der Beschlussfassung
mitzuwirken,
-
Anträge zur
Beschlussfassung einzubringen und
-
ihr satzungsgemäßes
Stimmrecht auszuüben.
Pflichten:
-
Die Mitglieder setzen sich für die Ziele
des Vereins ein. So nehmen sie an den Spielabenden möglichst
-
regelmäßig teil und besuchen die
Mitgliederversammlungen. Alle Maßnahmen, die zum Zusammenhalt
des Vereins und der Mitglieder beitragen, sind grundsätzlich positiv
zu bewerten und vom Vorstand
-
zu
unterstützen.
-
Die Mitglieder sind verpflichtet, sich
für die Ziele des Skatvereins
Skatclub Bubenstolz
einzusetzen, insbesondere an deren
Veranstaltungen, z.B. Preisskat, Städteturnier usw.
teilzunehmen und die Beschlüsse der Versammlungen zu befolgen.
-
Gastspieler:
-
Gästen, die nur sporadisch teilnehmen
wollen, soll der Zutritt zum Spielabend nicht verweigert
werden, es sei denn, es stehen berechtigte Einwände gegenüber
und der Spielbetrieb würde übermäßig darunter leiden.
-
Diesen Spielern kann das Mitspielen
nicht gestattet werden, und sie werden aufgefordert, von den
Spieltischen Abstand zu halten.
-
Gastspieler, die
jedoch an den Spielabenden teilnehmen dürfen, nehmen nur an der
Gewinnverteilung am jeweiligen Spielabend teil, können aber keine
Ansprüche aus den verbleibenden Überschüssen am Jahresende geltend
machen.
Gastspieler die 5x kostenlos an einem
Skatabend teilgenommen haben müssen am 6 Spielabend auch 3.00€
bezahlen. Sollte es nicht der Fall sein, kann der Gastspieler nicht am
Spielbetrieb teilnehmen. So wurde die
Satzungsänderung am 17.01. 2007 neu beschlossen.
§4 Die Hauptversammlung;
- Die Hauptversammlung wird Anfang Januar
jedes Jahres durchgeführt. Hierzu sind alle Mitglieder mindestens 3
Wochen vorher unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Feste
Bestandteile der Hauptversammlung sind:
- Der Rechenschaftsbericht des Vorstandes.
- Die Bekanntgabe des Klubmeisters.
- Der Kassenbericht des Schatzmeisters.
- Die Mitglieder erhalten - auf Wunsch - nach
4 Wochen das Protokoll.
- Die Kassenprüfer müssen in zweijährigen
Rhythmus von der Hauptversammlung gewählt werden.
§7 Das Rechnungsjahr:
- Das Rechnungsjahr beginnt am 1.Dezember und
endet am 30. November.
§8 Jährliche Klubmeisterschaft:
- Ab 1. Dezember bis 30. November wird über 52
Listen die Klubmeisterschaft ausgespielt. Wer Klubmeister werden
möchte, muss mindestens 35 Spieltage haben. Eine Sonderreglung von 25
Spieltagen gibt es nur für Spieler die im Schichtdienst arbeiten und
für allein erziehende Mütter / Väter.
- An jedem ersten Mittwoch im Monat spielen
wie nach der Rangliste.
§9 Preisskat:
- Wir spielen nach den Regeln des DSkV.
- Nach einem eingepassten
Spiel wird weitergegeben
- Die maximale Spieldauer für eine Serie von
48 Spielen beträgt 2 Stunden und 15 Minuten. Der Einsatz beträgt 6,00
€. Der Betrag von 5€ je Mitspieler wird als
Preisgeld ausgeschüttet. 1€ je Mitspieler, dieser Betrag ist an
die Klubkasse abzuführen. Für verlorene Spiel 1 - 3 sind 50
Cent, ab dem 4. und 5. 1,00 € und für jedes weitere verlorene
Spiel 2.00 € zu zahlen. Die Einnahmen der verlorenen Spiele werden der
Klubkasse zugeführt.
- Spieler die einen Preisgeld
gewonnen haben und nicht mehr anwesend sind, dieser Gewinn geht dann
in die Vereinskasse.
- Sollte sich im Verlauf des Spieles
herausstellen, dass ein Spieler stark angetrunken ist und den
Spielbetrieb nachhaltig stört, wird er aus dem Spiel genommen.
- Der Einsatz wird nicht
erstattet.
§10 Ordnungsmaßnahmen:
- Bei Vereinsschädigendem oder sonstigen
Fehlverhalten innerhalb der Gemeinschaft kann ein Mitglied durch den
Vorstand aus dem Skatclub ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für ein
Mitglied, das seinen Jahresbeitrag bis zur Jahreshauptversammlung
nicht bezahlt hat. Dem Mitglied sind die Vorwürfe schriftlich
mitzuteilen. Gegen diese Entscheidung ist Einspruch möglich. Über
diesen Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher
Mehrheit in geheimer Wahl.
- Beiträge werden nicht
erstattet.
§11 Änderung der Satzung:
- Über eine Änderung der Satzung entscheidet
die Mitgliederversammlung mit
⅔
Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
§12 Wirksamwerden:
- Die Original-Satzung wurde am 01.08.1998
beschlossen und ist am gleichen Tag wirksam geworden.
§ 13 Feiern des Klubs:
SPESENREGELUNG (STAND 09.01.2008)
Ligaspiel- Betrieb
- Bezirksliga -
50.00€ Mannschaft
- Verbandsliga - 50.00€ je
Mannschaft
Einzelwettbewerb
- VG- Meisterschaften - Startgeld erstattet
der Verein.
- Zahlungen erfolgen nur, wenn
nicht vorzeitig aufgegeben wird.
- Spieler die das Turnier
nicht zu Ende spielen müssen dem Verein die Auslagen erstatten.
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- Stand 17.01.2006
- Stand 13.06.2007
- Stand 09.01.2008
- Im Auftrag aller Mitglieder.

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