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SATZUNG

§1 Name und Gründungstag:

Der Verein führt den Namen "Skatclub Bubenstolz von 1998". Er wurde am 1. Juli 1998 gegründet und ist seit dem 1. August Mitglied des Deutschen Skatverbandes e.V. (DSkV).


Zur Zeit hat der Verein 29 Mitglieder.

Zweck des Vereins ist die Pflege des Skatspiels und der Geselligkeit. Mitglieder nehmen an den Verbands - Landes- und Deutschen Meisterschaften teil. Die Klubmannschaften beteiligen sich am Spielbetrieb des DSkV.


  • §2 Der Vorstand:
  •  
  • 1. und 2. Vorsitzender
  • Kassenwart
  • Kassenprüfer
  • Schlichterin
  • Festausschuss
  •  
  • Der Vorstand leitet die Geschäfte des Skatvereins. Er bestimmt Zielsetzung und Planung des Skatvereins.
  • Er ist außerdem zuständig für:
  • Die Ausrichtung von Wettkämpfen und Meisterschaften des Skatvereins.
  • Die Organisation an  den Spielabenden, der Teilnahme an Wettkämpfen und Meisterschaften
  • Die Erhebung, das Kassieren und die Auszahlung der Preisgelder .
  • Die Unterrichtung der Mitglieder über die Vorgänge im Skatverein und bei Kenntnis neuer Regeln betreffend         des DSKV .
  • Die Beratung und Beschlussfassung über gesonderte Angelegenheiten, die ihm von der Mitgliederversammlung übertragen werden .
  • Er führt die Wertung über die Spielergebnisse für die Jahreswertung und gibt sie mindestens 1xwöchentlich  durch Aushang an der Vereinstafel  bekannt.
  • Die Vorbereitung der Mitgliederversammlung
  • Der Vorstand muss die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ausführen.
  • Der Vorstand kann nicht für Verfehlungen haftbar gemacht werden, außer es wird grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen.
  • Der Vorstand  trifft sich alle 3 Monate am ersten Mittwoch um 18.00Uhr um Vereinsinterne - Angelegenheiten zu besprechen.
  • Der Vorstand wird von der Hauptversammlung für 1 Jahre gewählt .
  • Der Vorstand kann nach einem Jahr durch einfache Handhebung bestätigt werden.
  • So ist es am 09.01.2008  um 19.00 Uhr von den Mitgliedern  neu beschlossen worden.

  • §3 Mitgliedschaft:
  • Mitglied  kann jeder Skatspieler werden, sofern er durch die Unterzeichnung der Beitrittserklärung die Satzung als verbindlich anerkennt und der Vorstand dem Aufnahmegesuch zustimmt.

  • Neumitglieder zahlen einmalig 10.00€ Aufnahmegebühr.
  • Über die Neuaufnahme eines bereits ausgeschiedenen Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung.

  •  Rechte:

  • Die Mitglieder sind berechtigt,

  • an den Spielabenden teilzunehmen,

  • an sonstigen Veranstaltungen des Skatvereins teilzunehmen,

  • an der Beschlussfassung mitzuwirken,

  • Anträge zur Beschlussfassung einzubringen und ihr satzungsgemäßes Stimmrecht auszuüben.

  •   Pflichten:

  • Die Mitglieder setzen sich für die Ziele des Vereins ein. So nehmen sie an den Spielabenden möglichst

  •  regelmäßig teil und besuchen die Mitgliederversammlungen. Alle Maßnahmen, die zum  Zusammenhalt  des Vereins und der Mitglieder beitragen, sind grundsätzlich positiv zu bewerten und vom Vorstand  zu unterstützen.

  • Die Mitglieder sind verpflichtet, sich für die Ziele des Skatvereins Skatclub Bubenstolz einzusetzen, insbesondere  an deren  Veranstaltungen, z.B. Preisskat, Städteturnier usw.  teilzunehmen und die Beschlüsse der Versammlungen zu befolgen.

  • Am Spieltag zahlt jedes Mitglied statt 3.00 € nur noch 2.00€ , dafür werden  am Ende des Jahres keine Spieltage mehr ausgezahlt.

  • Gastspieler

  • Gastspieler die an einem Skatabend teilnehmen möchten, müssen am Spielabend 1.00€ bezahlen. Für verlorene  Spiele gilt die gleiche Regelung wie für den Vereinsspieler.

    Gästen, die nur sporadisch teilnehmen wollen, soll der Zutritt zum Spielabend nicht verweigert werden,  es sei denn,  es stehen berechtigte Einwände gegenüber und der Spielbetrieb würde übermäßig darunter leiden. Diesen Spielern kann das Mitspielen nicht gestattet werden, und sie werden aufgefordert, von den Spieltischen Abstand zu halten. Gastspieler, die jedoch an den Spielabenden teilnehmen dürfen, nehmen nur an der Gewinnverteilung am jeweiligen Spielabend teil, können aber keine Ansprüche aus den verbleibenden Überschüssen am Jahresende geltend machen.


  • §4 Die Hauptversammlung;
  • Die Hauptversammlung wird Anfang Januar jedes Jahres durchgeführt.
  • Feste Bestandteile der Hauptversammlung sind.
  • Der Rechenschaftsbericht des Vorstandes.
  • Die Bekanntgabe des Klubmeisters.
  • Der Kassenbericht des Schatzmeisters.
  • Die Kassenprüfer müssen in zweijährigen Rhythmus von der Hauptversammlung gewählt werden.

  • §7 Das Rechnungsjahr:
  • Das Rechnungsjahr beginnt am 1.Dezember und endet am 30. November.

  • §8 Jährliche Klubmeisterschaft:
  • Ab 1. Dezember bis 30. November wird über 52 Listen die Klubmeisterschaft ausgespielt. Wer Klubmeister werden möchte, muss mindestens 35 Spieltage haben. Eine Sonderreglung von 25 Spieltagen gibt es nur für Spieler die im Schichtdienst arbeiten und für allein erziehende Mütter / Väter.
  • An jedem ersten Mittwoch im Monat spielen wie nach der Rangliste.

  • §9 Preisskat:
  • Wir spielen nach den Regeln des DSkV. 
  • Ramsch : Der Spieler der die wenigsten Spielpunkte hat bekommt ein Spiel gutgeschrieben.
  • Der Spieler der den letzten Stich bekommt, bekommt auch den Skat.
  • Die maximale Spieldauer für eine Serie von 48 Spielen beträgt 2 Stunden und 15 Minuten. Der Einsatz beträgt 6,00 €. Der  Betrag  von 5€  je Mitspieler wird als Preisgeld ausgeschüttet.  1€ je Mitspieler, dieser Betrag ist an die Klubkasse abzuführen. Für verlorene Spiel 1 - 3  sind 50 Cent, ab dem 4. und 5.  1,00 € und für jedes weitere verlorene Spiel 2.00 € zu zahlen. Die Einnahmen der verlorenen Spiele werden der Klubkasse zugeführt.
  •  
  • Spieler die einen Preisgeld gewonnen haben und nicht mehr anwesend sind, dieser Gewinn geht dann in die Vereinskasse.
  • Sollte sich im Verlauf des Spieles herausstellen, dass ein Spieler stark angetrunken ist und den Spielbetrieb nachhaltig stört, wird er aus dem Spiel genommen.
  • Der Einsatz wird nicht erstattet.

  • §10 Ordnungsmaßnahmen:
  • Bei Vereinsschädigendem oder sonstigen Fehlverhalten innerhalb der Gemeinschaft kann ein Mitglied durch den Vorstand aus dem Skatclub ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für ein Mitglied, das seinen Jahresbeitrag bis zur Jahreshauptversammlung nicht bezahlt hat. Dem Mitglied sind die Vorwürfe schriftlich mitzuteilen. Gegen diese Entscheidung ist Einspruch möglich. Über diesen Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit in geheimer Wahl.
  • Beiträge werden nicht erstattet.

  • §11 Änderung der Satzung:
  • Über eine Änderung der Satzung entscheidet die Mitgliederversammlung mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

  • §12 Wirksamwerden:
  • Die Original-Satzung wurde am 01.08.1998 beschlossen und ist am gleichen Tag wirksam geworden.

  • § 13 Feiern des Klubs:
  • Anspruch auf Leistungen die aus der Klubkasse finanziert werden, haben nur Mitglieder die mindestens an 35 Spieltagen anwesend waren ( Schichtarbeiter und vorher abgesprochene Sonderfälle müssen mindestens 25 Spieltage erreichen ) alle anderen können nur mit anteiligen Kosten dabei sein. Eine Sonderreglung bei ( Krankheit - Geld wird nicht erstattet ) gibt es nur nach einer Aussprache im Verein. Stichtag ist der Tag der Feier.
  • Bei Nichtteilnahme ist ein finanzieller Ersatzanspruch ausgeschlossen.


  • SPESENREGELUNG ( STAND 28.01.2009 )
Ligaspielbetrieb  Startgeld  Unkosten / Benzin
 Mannschaft  50.00€ -
     
Meister der Meister 26.00€ 10.00€
Vorstandsturnier 21.00€ 10.00€
Damenpokal 11.00€ 10.00€

 

 

 

 

 

  • Einzelmeisterschaften wird nur das Startgeld bezahlt.

  • Spieler die zu Einzelwettbewerben gehen und Preisgelder über 100€ gewinnen, müssen das Startgeld  in die Vereinskasse wieder einzahlen.
  • Zahlungen erfolgen nur, wenn nicht vorzeitig aufgegeben wird.
  • Spieler die das Turnier nicht zu Ende spielen müssen dem Verein die Auslagen erstatten.
  • Satzungsänderung:
  • Stand 28.01.2009

       Im Auftrag aller Mitglieder

       Karl-Heinz Kulosa

 

(c) Copyright 2003 by www.bubenstolz.de